Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. An seiner Spitze steht der Gemeindevorsteher, der die Verwaltung leitet, für den Vollzug der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse sorgt und die Gemeindeanlagen und Bauwerke beaufsichtigt. Ihm direkt untergeordnet sind drei Stabsstellen und fünf Bereichsleiter.

Der Gemeinderat ist für eine Mandatsperiode von vier Jahren gewählt. Aufgaben und Kompetenzen des Gemeinderats sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben.

Aktueller Gemeinderat für die Mandatsperiode 2007-2011

Gemeindegesetz